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Margit Röhl, 54, Sachbearbeiterin im Finanzamt Bad Sooden-Allendorf, findet in der Steuererklärung eines Ehepaars eine Position, die es nicht geben dürfte: "Beerdigungskosten, außergewöhnliche Belastung, 4.812 € — Ehefrau". Eingereicht am 3. März. Die Ehefrau lebt. Margit hat sie gestern noch im Edeka gesehen, an der Wursttheke, sie wollte Fleischwurst am Stück.
Eskalation
- Margit tut, was eine Sachbearbeiterin tut: Sie fordert Belege an. Zurück kommt eine tadellose Rechnung eines real existierenden Bestattungsinstituts, korrekte Steuernummer, korrektes Datum — ausgestellt für einen Termin in elf Wochen. Der Ehemann hat die Beerdigung nicht erfunden. Er hat sie gebucht, wie man einen Handwerker bucht, und will sie vorab absetzen, weil er im nächsten Jahr in eine niedrigere Progressionsstufe rutscht.
- Statt zur Polizei zu gehen — dort müsste sie erklären, warum sie fremde Akten mit nach Hause nimmt, was seit dem Tod ihres Mannes jeden Abend passiert — schreibt Margit einen Bescheid: Position gestrichen, Begründung "Aufwand noch nicht wirtschaftlich verursacht". Ein bürokratischer Faustschlag. Der Ehemann legt Einspruch ein. Und in der Einspruchsbegründung steht, zwischen Paragrafen, der Satz: "Meine Frau ist mit der Planung einverstanden."
- Margit besucht die Frau. Frau Kessler, 61, ALS-Diagnose, will in der Schweiz sterben, und die Schweizer Sterbehilfe ist in Deutschland steuerlich nichts, gar nichts, ein Loch. Die Beerdigung dagegen ist absetzbar. Das Ehepaar hat das gesamte letzte Jahr seines Lebens nach steuerlicher Optimierung durchgeplant: Umzug ins günstigere Bundesland, Übertragung der Immobilie, Timing des Todes auf den 2. Januar. Margit sitzt am Küchentisch mit den beiden und dem Taschenrechner und korrigiert ihnen einen Rechenfehler von 3.400 Euro. Zu ihren Gunsten.
- Ihr Amtsleiter wittert einen Fall für die Steuerfahndung, weil Margits Akte dreimal so dick ist wie nötig. Er zieht sie ihr weg. Die Fahndung friert die Konten ein — sechs Wochen vor dem Termin in Basel, der 11.000 Euro kostet, im Voraus, in bar. Margit hat 11.000 Euro. Es ist die Lebensversicherung ihres Mannes, die sie nie angerührt hat, weil Anrühren bedeutet hätte, dass er wirklich tot ist.
✦ Twist
Margit zahlt. Nicht anonym — sie überweist von ihrem eigenen Konto, mit Verwendungszweck, und legt die Quittung in die Amtsakte. Im letzten Bild sitzt sie vor der Disziplinarkommission und reicht ihre eigene Steuererklärung ein. Position: außergewöhnliche Belastung, 11.000 €, "Beerdigungskosten — Ehefrau". Ihr Ehename steht drauf. Sie hat nie erzählt, dass ihr Mann eine Frau war, dass die Ehe erst 2019 anerkannt wurde, dass sie damals genau denselben Antrag stellte und ein Sachbearbeiter ihn strich, mit derselben Formel, die sie im ersten Akt benutzt hat: Aufwand nicht wirtschaftlich verursacht. Der Vorsitzende fragt, ob sie sich im Klaren sei, dass die Position nicht durchgeht. Margit sagt: "Ich weiß. Ich lege dann Einspruch ein." Und legt den nächsten Vordruck auf den Tisch.
💡 Der Motor ist die Kollision zweier Buchhaltungen — die des Finanzamts und die eines Lebens —, und zwar über ein Formular, das beide Seiten zwingt, den Preis eines Todes in Euro und Cent auszuschreiben.